Technisches Referendariat in der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns
22.11.2024 • Personalmanagement
Suchen Sie eine neue Herausforderung und haben Interesse an einer Laufbahn als Beamtin bzw. Beamter im höheren technischen Verwaltungsdienst? Dann bewerben Sie sich für ein Traineeprogramm in Form eines technischen Referendariats in der Fachrichtung Architektur.
Ausbildung
Das Referendariat Architektur bereitet Hochschulabsolventinnen und -absolventen, auf eine leitende und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Bau- und Immobilienmanagementverwaltung vor.
In der Ausbildung werden umfassende Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führung vermittelt.
Voraussetzungen
In das technische Referendariat kann eingestellt werden, wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Höchstalter kann sich wegen der Geburt oder tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines Angehörigen erhöhen.
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf müssen Sie ein Diplom (Dipl.-Ing.) einer Universität oder einen für die Laufbahn des höheren Dienstes akkreditierten kammerfähigen Master der Fachrichtung Architektur/Hochbau vorweisen.
Nachzuweisen ist grundsätzlich ein im Rahmen des Studiums erworbenes Wissensspektrum in folgenden Modulen:
a) Allgemeine Fächer
b) Gestaltung und Darstellung
c) Konstruktionsplanung
d) Gebäudeplanung
e) Grundzüge der Stadtplanung und des Städtebaues
Sie sollten möglichst über mehrjährige Berufserfahrungen in den Leistungsphasen der HOAI bzw. im Bauprojektmanagement verfügen. Erste Führungserfahrungen sind wünschenswert.
Ebenso sollten Sie über ein technisches und wirtschaftliches Verständnis, ausgeprägte Organisationsfähigkeit, hohe Auffassungsgabe, ein sicheres und verbindliches Auftreten, Flexibilität sowie Kommunikations-, Führungs- und Motivationsfähigkeiten verfügen.
Das erfolgreiche Bestehen des Referendariats erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstorganisation. Fundierte Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Produkten und CAD-Programmen werden vorausgesetzt.
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V)
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf müssen Sie ein Diplom (Dipl.-Ing.) einer Universität oder einen für die Laufbahn des höheren Dienstes akkreditierten kammerfähigen Master der Fachrichtung Architektur/Hochbau vorweisen.
Nachzuweisen ist grundsätzlich ein im Rahmen des Studiums erworbenes Wissensspektrum in folgenden Modulen:
a) Allgemeine Fächer
- Architektur- und Stadtbaugeschichte
- Planungs- und Architekturtheorie
- Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Stadt- und Objektplanung
- Kostenermittlung
- Projektorganisation
b) Gestaltung und Darstellung
- Darstellende Geometrie und Technische Darstellung
- Künstlerische und funktionsorientierte Gestaltung
- Künstlerische Darstellung und Entwurfspräsentation
- Informations- und datentechnische Architekturdarstellung (CAD)
c) Konstruktionsplanung
- Konstruktionslehre
- Methoden des Konstruierens
- Baukonstruktion
- Tragwerkslehre
- Bauphysik
- Baustoffkunde
- Technische Gebäudeausrüstung
d) Gebäudeplanung
- Gebäudelehre
- Entwurfsmethodik
- Bauaufnahme
- Objektplanung
e) Grundzüge der Stadtplanung und des Städtebaues
Sie sollten möglichst über mehrjährige Berufserfahrungen in den Leistungsphasen der HOAI bzw. im Bauprojektmanagement verfügen. Erste Führungserfahrungen sind wünschenswert.
Ebenso sollten Sie über ein technisches und wirtschaftliches Verständnis, ausgeprägte Organisationsfähigkeit, hohe Auffassungsgabe, ein sicheres und verbindliches Auftreten, Flexibilität sowie Kommunikations-, Führungs- und Motivationsfähigkeiten verfügen.
Das erfolgreiche Bestehen des Referendariats erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstorganisation. Fundierte Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Produkten und CAD-Programmen werden vorausgesetzt.
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V)
Inhalte und Ablauf der Ausbildung
Das Referendariat dauert zwei Jahre und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die durch weiterführende und fachübergreifende Lehrgänge ergänzt werden.
Ausbildungsabschnitt I
Ausbildungsabschnitt II
Ausbildungsabschnitt III
Während der Ausbildung werden Sie die verschiedenen Arbeitsbereiche der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V und der mit dem Bauen und der Raumentwicklung befassten obersten Landesbehörden in Schwerin kennenlernen. Weiterhin werden Sie eine praktische Station in einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde und in einem Stadtplanungsamt absolvieren. Es besteht die Möglichkeit bei Institutionen des Bundes oder Landes, wie etwa dem Bundesverteidigungsministerium in Bonn oder dem MV-Office in Brüssel, zu hospitieren.
Sie können Ihr aus Studium und Berufstätigkeit bereits erworbenes Fachwissen in umfassenden Lehrgängen erweitern und um juristische, verwaltungstechnische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten ergänzen und Ihre Führungskompetenz entwickeln. Breiten Raum wird auch dem Selbststudium eingeräumt. Zum Bestehen der Staatsprüfung wird dabei ein überdurchschnittliches Engagement verlangt.
Das Referendariat endet mit dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt mit Sitz in Bonn und der Ernennung zur Technischen Assessorin bzw. zum Technischen Assessor. Der Abschluss gilt bundesweit als Qualifikation für eine Beamtenlaufbahn im höheren technischen Dienst.
Das Referendariat ist durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V) geregelt.
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V)
Oberprüfungsamt für das technische Referendariat
Bundesverband für das technische Referendariat
Ausbildungsabschnitt I
- Öffentlicher Hochbau (staatliche Bauverwaltung)
Ausbildungsabschnitt II
- Stadtplanung, Städtebau und Bauordnungswesen
Ausbildungsabschnitt III
- Aufgaben der Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden
Während der Ausbildung werden Sie die verschiedenen Arbeitsbereiche der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V und der mit dem Bauen und der Raumentwicklung befassten obersten Landesbehörden in Schwerin kennenlernen. Weiterhin werden Sie eine praktische Station in einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde und in einem Stadtplanungsamt absolvieren. Es besteht die Möglichkeit bei Institutionen des Bundes oder Landes, wie etwa dem Bundesverteidigungsministerium in Bonn oder dem MV-Office in Brüssel, zu hospitieren.
Sie können Ihr aus Studium und Berufstätigkeit bereits erworbenes Fachwissen in umfassenden Lehrgängen erweitern und um juristische, verwaltungstechnische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten ergänzen und Ihre Führungskompetenz entwickeln. Breiten Raum wird auch dem Selbststudium eingeräumt. Zum Bestehen der Staatsprüfung wird dabei ein überdurchschnittliches Engagement verlangt.
Das Referendariat endet mit dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt mit Sitz in Bonn und der Ernennung zur Technischen Assessorin bzw. zum Technischen Assessor. Der Abschluss gilt bundesweit als Qualifikation für eine Beamtenlaufbahn im höheren technischen Dienst.
Das Referendariat ist durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V) geregelt.
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V)
Oberprüfungsamt für das technische Referendariat
Bundesverband für das technische Referendariat
Art des Dienstverhältnisses
Zu Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Baureferendarin bzw. zum Baureferendar ernannt.
Sie erhalten Anwärterbezüge gemäß Besoldungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit im ersten und zweiten Ausbildungsjahr 1.517,28 Euro (brutto) zzgl. etwaiger Familienzuschläge.
Es kann ein Sonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages gemäß § 63 Bundesbesoldungüberleitungsfassungsgesetz M-V (BBesÜFG M-V) gezahlt werden, sofern sich der Absolvent nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung verpflichtet fünf Jahre im Dienst des Landes M-V zu verbleiben; andernfalls ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen.
Sie erhalten Anwärterbezüge gemäß Besoldungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit im ersten und zweiten Ausbildungsjahr 1.517,28 Euro (brutto) zzgl. etwaiger Familienzuschläge.
Es kann ein Sonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages gemäß § 63 Bundesbesoldungüberleitungsfassungsgesetz M-V (BBesÜFG M-V) gezahlt werden, sofern sich der Absolvent nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung verpflichtet fünf Jahre im Dienst des Landes M-V zu verbleiben; andernfalls ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen.
Beispiel zur Berechnung des Grundbetrages für Anwärter mit Sonderzuschlag
Grundbetrag für Anwärter | 1.517,28 Euro |
---|---|
Sonderzuschlag 70 Prozent | 1.062,10 Euro |
Gesamt | 2.579,38 Euro |
Weiterhin kann ggf. ein Familienzuschlag gemäß Anlage 10 auf der Grundlage des § 40 Bundesbesoldungsgesetz gezahlt werden.
Darüber hinaus einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen je Kalenderjahr. Sofern Sie im Laufe eines Urlaubsjahres Ihre Ausbildung beginnen oder beenden, stehen Ihnen für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Besoldungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bezügetabelle ab 1. Dezember 2022
Erholungsurlaubsverordnung
Da Beamte auf Widerruf hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden keine Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt.
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen haben Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit und im Ruhestand für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen einen Rechtsanspruch auf Beihilfen aus dem eigenständigen beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystem.
Weil durch Beihilfen die notwendigen und angemessenen Kosten nur teilweise nach einem personenbezogenen Bemessungssatz erstattet werden (in der Regel 50 Prozent für den Beihilfeberechtigten, 70 Prozent für den Ehegatten, 80 Prozent für Kinder), ist eine Absicherung für den verbleibenden Teil der Kosten zwingend notwendig. Die ergänzende Risikoabsicherung erfolgt allgemein durch den Abschluss einer Krankenversicherung. Hierfür kommt entweder eine Quotenversicherung (50 Prozent, 30 Prozent, 20 Prozent) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen oder eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht. Einige Versicherungsunternehmen haben spezielle Angebote für Referendarinnen und Referendare.
Bundesbeihilfeverordnung
Bundesbeamtengesetz, § 80
Landesbeamtengesetz, § 80
Darüber hinaus einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen je Kalenderjahr. Sofern Sie im Laufe eines Urlaubsjahres Ihre Ausbildung beginnen oder beenden, stehen Ihnen für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Besoldungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bezügetabelle ab 1. Dezember 2022
Erholungsurlaubsverordnung
Da Beamte auf Widerruf hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden keine Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt.
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen haben Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit und im Ruhestand für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen einen Rechtsanspruch auf Beihilfen aus dem eigenständigen beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystem.
Weil durch Beihilfen die notwendigen und angemessenen Kosten nur teilweise nach einem personenbezogenen Bemessungssatz erstattet werden (in der Regel 50 Prozent für den Beihilfeberechtigten, 70 Prozent für den Ehegatten, 80 Prozent für Kinder), ist eine Absicherung für den verbleibenden Teil der Kosten zwingend notwendig. Die ergänzende Risikoabsicherung erfolgt allgemein durch den Abschluss einer Krankenversicherung. Hierfür kommt entweder eine Quotenversicherung (50 Prozent, 30 Prozent, 20 Prozent) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen oder eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht. Einige Versicherungsunternehmen haben spezielle Angebote für Referendarinnen und Referendare.
Bundesbeihilfeverordnung
Bundesbeamtengesetz, § 80
Landesbeamtengesetz, § 80
Perspektiven
Sie sind nach Abschluss des Staatsexamen berechtigt die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung "Technische Assessorin" bzw. "Technischer Assessor" zu führen.
Eine Garantie auf Übernahme nach Ende der Ausbildung besteht nicht, aber die Beschäftigungsaussichten sind gut bis sehr gut.
Als spätere Tätigkeit kommt beispielsweise die Verwendung in einer obersten Landesbehörde oder innerhalb der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung die Leitung eines Dezernates an einem der vier Standorte (Rostock, Schwerin, Greifswald oder Neubrandenburg) infrage. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Aussicht auf sichere und familienfreundliche Aufgaben in der attraktivsten Urlaubsregion Deutschlands. Die Beamtenlaufbahn bietet dabei regelmäßig weitere Aufstiegsmöglichkeiten.
Auch auf kommunaler Ebene sind Technische Assessorinnen und Assessoren gefragte Mitarbeiter für leitende Funktionen, etwa in einer Bauaufsichtsbehörde oder einem Hochbauamt.
Bewerbungsverfahren
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Dabei freuen wir uns neben Ihrem Lebenslauf und Ihren Zeugnissen besonders über die Darstellung von maximal drei ausgewählten Arbeiten aus Ihrem Portfolio.
Nähere Informationen über den Umfang Ihrer Bewerbung erhalten Sie hier.
Nähere Informationen über den Umfang Ihrer Bewerbung erhalten Sie hier.
Einstellungstermine sind bei verfügbaren Stellen Mai und Oktober eines Jahres. Die aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.
Auswahlverfahren
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen werden ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die nach diesem Gespräch für die Ernennung zur Baureferendarin bzw. zum Baureferendar vorgesehen sind, erhalten eine Ausbildungszusage.
Anschließend ist eine gesundheitliche Untersuchung durch einen Amtsarzt erforderlich.
Am ersten Tag Ihrer Ausbildung werden Sie zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Fachliche Fragen zur Ausbildung beantworten Ihnen gern:
Ausbildungsleiter
Finanzministerium M-V, Standort Rostock
IV 420, Dipl.-Ing. Architekt Thilo Brause
Telefon: 0385 588 14421
eMail
IV 420, Dipl.-Ing. Architekt Thilo Brause
Telefon: 0385 588 14421
Allgemeine Fragen zur Einstellung und zum Bewerbungsverfahren beantworten Ihnen gern:
Links zu diesem Thema
- Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare-APOtRef M-V
- Oberprüfungsamt für das technische Referendariat
- Bundesverband für das technische Referendariat
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- Bundesbeamtengesetz, § 80
- Landesbeamtengesetz, § 80
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- Aktuelle Stellenangebote der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V
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